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Verträge und Kosten

Der Betreuungsvertrag wird zwischen Eltern und Trägerverein zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich bis Ende der Grundschulzeit, sofern nicht mit Ende des Schuljahres von den Eltern gekündigt wird.

Für die Betreuung entstehen Kosten, die von der Stadt – wie auch in der Kita - einkommensabhängig festgelegt werden. Mit entsprechenden Vorlagen (Job Center, Kindergeld- und Wohngeldzuschlag, Leisten nach dem Asylbewerbergesetzt) gibt es die Möglichkeit der Gebührenbefreiung.

Für das Mittagessen wird ein separater Essensgeldvertrag zwischen Eltern und dem Trägerverein IN VIA abgeschlossen. Dieser regelt die monatlichen Kosten für das Essen, welche abgebucht oder per Dauerauftrag überwiesen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Befreiung bei Vorlage der o.g. Bescheinigungen.

Mit der Schulanmeldung erfolgt eine Abfrage für die Teilnahme am Offenen Ganztag. Eltern, die hier Bedarf angeben, werden dann im Frühjahr zu einem Infoabend eingeladen.

Die Vertragsunterlagen und alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie ein paar Monate vor den Sommerferien, die nötigen Informationen für den Schulstart in den Sommerferien.  

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