Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
– SBG I
– SGB II (Jobcenter)
– Wohngeld,
– Kinderzuschlag,
– Asylbeweberleistungen (Sozialamt)
haben Sie teilweise Anspruch auf Übernahme oder Bezuschussung folgener Kosten: Mittagessen in der OGS, Büchergeld, Klassenfahrten, Ausflüge, Schulbedarf, Teilhabe an kulturellen Leben (z.B. Musik, Sport, Ferienfreizeiten).
Einschulungshilfe
Antrag Einschulungshilfe
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Beurlaubung
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